Die Kreishandwerkerschaft
Die gesetzliche Grundlage für die Kreishandwerkerschaft findet sich im Gesetz zur Ordnung des Handwerks. Sie hat im wesentlichen die Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Belange der Handwerksinnungen in ihrem Bezirk wahrzunehmen.
Entsprechend dieses Auftrag und den in der Satzung festgelegten Aufgaben vertritt die Kreishandwerkerschaft die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen. Hierbei unterstützt sie Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen und gibt den Behörden bei den das selbständige Handwerk berührenden Maßnahmen Unterstützung und erteilt Anregungen, Auskünfte und Gutachten. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben einer Kreishandwerkerschaft, die Geschäfte der Handwerksinnungen zu führen.
Die Kreishandwerkerschaft als geschäftsführende Stelle der Handwerksinnungen bietet ihren Innungsmitgliedern folgende Serviceleistungen:
Rechtliche Beratung und Vertretung in betrieblichen Angelegenheiten im Arbeitsrecht sowie Unterstützung im Vertrags- und Baurecht
Monatlicher Newsletter und Info-Service: Exklusive, aktuelle Informationen und Tipps
Kostengünstige & praxisnahe Seminar- und Schulungsangebote für den betrieblichen Erfolg
Öffentlichkeits- und Pressearbeit für das Handwerk
Bereitstellung von Unterlagen wie z.B. aushangpflichtige Gesetze, Berichtshefte, Tarifverträge, Arbeitsverträge usw.
Nachwuchswerbung für Mitgliedsbetriebe durch Präsenz bei Messen und an Schulen
Kostenlose Aufnahme in Betriebsdatenbank und Betriebssuche der Innungen und Kreishandwerkerschaft
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben:
Wahrnehmung der Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen
Unterstützung der Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Innungsmitglieder
Unterstützung der Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen ( Anregungen, Auskünfte und Gutachten)
Durchführung von erlassenen Vorschriften und Anordnungen der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit