Die Kreishandwerkerschaft
Die Kreishandwerkerschaft basiert auf dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks zu vertreten und die gemeinsamen Anliegen der Handwerksinnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu koordinieren.
Entsprechend ihrem Auftrag und der Satzung vertritt die Kreishandwerkerschaft die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks sowie die gemeinsamen Anliegen der Handwerksinnungen. Sie unterstützt Einrichtungen, die die gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder fördern und vertreten. Zudem berät sie Behörden, gibt Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu handwerksrelevanten Themen und übernimmt die Geschäftsführung der Handwerksinnungen.
Die Kreishandwerkerschaft als geschäftsführende Stelle der Handwerksinnungen bietet ihren Innungsmitgliedern folgende Serviceleistungen:
— Rechtliche Beratung und Vertretung
in betrieblichen Angelegenheiten im Arbeitsrecht sowie Unterstützung im Vertrags- und Baurecht
— Monatlicher Newsletter und Info-Service
Exklusive, aktuelle Informationen und Tipps
— Öffentlichkeits- und Pressearbeit für das Handwerk
— Bereitstellung von Unterlagen wie z.B. aushangpflichtige Gesetze, Berichtshefte, Tarifverträge, Arbeitsverträge usw.
— Nachwuchswerbung für Mitgliedsbetriebe durch Präsenz bei Messen und an Schulen
— Kostenlose Aufnahme in Betriebsdatenbank und Betriebssuche der Innungen und Kreishandwerkerschaft
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt die Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben:
Wahrnehmung der Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen
Unterstützung der Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
Schaffung und Unterstützung von Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Innungsmitglieder
Unterstützung der Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen ( Anregungen, Auskünfte und Gutachten)
Durchführung von erlassenen Vorschriften und Anordnungen der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit